Aufgaben des Koordinators während der Planungsphase des Bauvorhabens
Beratung während der Planung und Erstellung von:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Baustelleneinrichtungsplänen
- Baustellenordnungen
- Unterlagen für spätere Arbeiten (am Bauwerk)
- Ausschreibungen arbeitsschutzorientiert prüfen und ggf. ergänzen
- Vorankündigungen erstellen und deren Versandt an die zuständige Stelle
Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens
Vorankündigung aushängen und anpassen
Kontrolle der Einhaltung:
- des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- der Baustellenordnung
- des Baustelleneinrichtungsplans
- der allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
Sicherheitsbesprechungen & -begehungen mit Dokumentation & Auswertung
Anpassung & Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
Fertigstellung der Unterlage